Wichtige Information zur Recyclinggipsverordnung ab 01.04.2025

Veröffentlichungsdatum28.03.2025Lesedauer< 1 MinuteKategorienA-Titelseite, Bauhof, ...
Gemeindeinformation

Ab dem 1. April 2025 tritt die neue Recyclinggipsverordnung in Kraft. Gipskartonplatten und Calciumsulfatestrichabfälle müssen bei Bau- und Abbrucharbeiten getrennt entsorgt werden. Diese Materialien dürfen nicht mehr mit Bauschutt oder anderen Abfällen wie Sperrmüll vermischt werden.

Unser Bauhof (Werkstoffzentrum) übernimmt keine Gipskartonplatten und Calciumsulfatestrichabfälle mehr. Diese können auf der Abfallbehandlungsanlage Wiener Neustadt entsorgt werden. Monochargen an verunreinigten Gipsabfällen müssen einer Deponierung zugeführt werden (z. B. Deponie Heideansiedlung).


Sammlung von Gipsabfällen auf ASZ.pdf herunterladen (5.57 MB)