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Neuerungen mit April 2026 OBS

Veröffentlichungsdatum25.03.2026Lesedauer1 MinuteKategorienA-Titelseite, Gemeinde MaHö
Information

In Österreich treten mit April 2026 zwei Entlastungsmaßnahmen für Haushalte mit geringem Einkommen in Kraft. Die OBS setzt diese Entlastungen für einkommensschwache Haushalte um:

1. Sozialtarif Strom (ElWG)
Mit April 2026 gilt für einkommensschwache Haushalte ein gestützter Strompreis.
Die OBS informiert rund 300.000 vom ORF-Beitrag befreite Haushalte:
Haushalte ohne gemeldete Zählpunktnummer erhalten ein Formular zur Nachmeldung.
Liegen alle Daten vor, erhalten rund 190.000 Haushalte das Schreiben „Alles erledigt – Sie müssen nichts weiter tun“.

2. Einkommensfeststellung für Förderungen (EnDG)
Ebenfalls mit April 2026 berechnet die OBS auf Antrag das Einkommen für unterstützungswürdige Haushalte und stellt diesbezüglich Bescheide aus. Diese Bescheide dienen zur Vorlage bei den jeweiligen Abwicklungsstellen für Förderungen zur Bekämpfung von Energiearmut und klimarelevanter Investitionen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz - EnDG)


Weitere Informationen können in der folgenden PDF unterhalb gefunden werden.




OBS-Info_gesetzliche-Aenderung_4-26_ElWG_EnDG-1.pdf herunterladen (0.48 MB)