Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) führt im Zeitraum von April bis Oktober 2026 im Gemeindegebiet topographische Arbeiten durch. Diese erfolgen im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) gemäß Vermessungsgesetz.
Im Zuge dieser Arbeiten kann es erforderlich sein, dass Bedienstete des BEV auch private Wege wie Feld- und Forstwege befahren. Diese Tätigkeit ist gesetzlich gedeckt: Nach dem Vermessungsgesetz sind Organe der Vermessungsbehörde berechtigt, Grundstücke – mit Ausnahme von Gebäuden – zu betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse zulassen, auch zu befahren (sogenannte „Legalservitut“).
Die Arbeiten werden mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Ziel ist es, mögliche Beeinträchtigungen für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie für die Bewirtschaftung so gering wie möglich zu halten.
Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bedankt sich das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.
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Text: Michaela N.