Ab dem 15. Oktober 2025 ist es auch in Matzendorf-Hölles möglich, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, mit Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft, ihre ID Austria direkt im Bürgerservice der Gemeinde Matzendorf-Hölles beantragen.
Die Registrierung ist während der regulären Parteienverkehrszeiten möglich:
- Mo, Di, Fr 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
- Mi 15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Um den Registrierungsprozess zu beschleunigen, bitten wir darum, vorab die Vorregistrierung durchzuführen.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.a-trust.at/id-austria-vorregistrierung
Für die Registrierung einer ID Austria, die nicht durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur entstanden ist, muss eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden. Dies dient zur Feststellung Ihrer Identität und um die ID Austria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen.
💡 Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass bzw. Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen und Österreichern) mit.
Ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate) ist für die Registrierung nicht erforderlich, wenn Sie entweder
- einen österreichischen Reisepass (nicht länger als 6 Jahre abgelaufen) oder
- einen österreichischen Personalausweis (nicht länger als 1 Jahr abgelaufen) besitzen oder auch
- ein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle abgegeben haben.
Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behördentermin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.
Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig. Diese Handy-Signatur kann einfach online auf die ID Austria umgestellt werden.
Wer lieber bei einer anderen Stelle vorsprechen möchte, kann die ID Austria weiterhin auch bei Passbehörden oder Finanzämtern beantragen.
Wenn Sie einen neuen Reisepass oder Personalausweis bei einer Passbehörde beantragen, wird Ihnen die ID Austria übrigens automatisch mitausgestellt – es sei denn, Sie lehnen dies ausdrücklich ab.
🌍 Personen mit Wohnsitzbezug in Österreich, aber ohne österreichische Staatsbürgerschaft, können die ID Austria nicht über unsere Gemeinde beantragen. In solchen Fällen sind die Landespolizeidirektionen oder Finanzamt-Dienststellen zuständig.
📲 Ausführliche Informationen zur digitalen ID Austria finden Sie unter:
https://ida.gv.at/de/registrieren
Text: Michaela N.