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Hinweis zur Vorschreibung 3. Quartal 2026

Veröffentlichungsdatum31.07.2026Lesedauer< 1 MinuteKategorienA-Titelseite
Hinweis

Aufgrund vermehrter Rückfragen wird darauf hingewiesen, dass bei der Vorschreibung für das 3. Quartal 2026 ausschließlich Zahlungen berücksichtigt wurden, die bis zum 30.06.2026 eingelangt sind.

Zahlungen, die nach diesem Stichtag geleistet wurden, sind daher in der aktuellen Vorschreibung noch nicht berücksichtigt und scheinen gegebenenfalls als Rückstand auf.
In diesem Fall ist lediglich der aktuell offene Restbetrag zu überweisen.

Diese zwischenzeitlich eingetroffenen Zahlungen werden bei der nächsten Vorschreibung berücksichtigt.