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Gemeinde Matzendorf-Hölles unterstützt Musikschüler

Veröffentlichungsdatum18.08.2026Lesedauer1 MinuteKategorienA-Titelseite, Gemeinde MaHö
Musikschulförderung

Musikunterricht ist eine wertvolle Möglichkeit für Kinder und Jugendliche, ihre musikalischen Fähigkeiten zu entdecken und weiterzuentwickeln. Da die Gemeinde Matzendorf-Hölles keine eigene Musikschule betreibt, können Kinder und Jugendliche mit Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde

jede Musikschule besuchen die einen Platz anbietet, mit der Musikschule Thermenregion wurde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.

 

Um Familien dabei finanziell zu unterstützen, fördert die Gemeinde Matzendorf-Hölles ab dem Schuljahr 2026/2027 die Kosten für den Musikschulbesuch mit bis zu 600 €\Schüler\Jahr.

 

Wer kann die Förderung erhalten?

Die Förderung gilt für Kinder und Jugendliche, die

·     Familienbeihilfe beziehen und

·     ihren Hauptwohnsitz in Matzendorf-Hölles haben.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Gemeinde 50 % des Musikschulbeitrages, maximal jedoch 600 Euro pro Schuljahr.

Jede Musikschule hat individuelle Abrechnungsmodalitäten. Beim Gemeindeverband Musikschule Thermenregion wird die Förderung auf zehn Monatsraten aufgeteilt und direkt an den Gemeindeverband überwiesen. Der verbleibende Betrag ist von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten zu tragen.

 

Die konkrete Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweiligen Musikschulbeitrag und den geltenden Förderbestimmungen.

 

Antragstellung

Die Förderung kann während des gesamten Schuljahres beantragt werden. Dafür müssen die Fördervoraussetzungen sowie die entsprechenden Zahlungsbestätigungen schriftlich nachgewiesen werden.

Wichtig: Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich. Auf die Förderung besteht außerdem kein Rechtsanspruch, da es sich um eine freiwillige soziale Leistung der Gemeinde handelt.

 

Die neue Musikschulbeitragsrichtlinie tritt mit 1. September 2026 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt verlieren alle bisherigen Musikschulbeitragsrichtlinien ihre Gültigkeit.

 

Unterstützung für musikalische Bildung

Mit dieser Förderung möchte die Gemeinde Matzendorf-Hölles Kindern und Jugendlichen den Zugang zu qualifiziertem Musikunterricht erleichtern und Familien bei den anfallenden Kosten unterstützen.

Die Gemeinde freut sich, damit einen Beitrag zur musikalischen Ausbildung leisten zu können.



Text: Michaela N.