Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen
einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu
beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen.
Zu beachten ist: dass
Anträge vom 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können;
diese Anträge von der Gemeinde auf inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft werden;
positiv beurteilte Anträge ab 22. Oktober 2025 im Portalverbund in das E-Goverment Formular „Heizkostenzuschuss“ eingetragen werden können.
NÖ Heizkostenzuschuss 2025_2026 Richtlinie inkl. DSGVO.pdf (0.09 MB)
Erläuterungen zu den Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses 20252026.pdf (0.02 MB)
Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2025_2026.pdf (0.02 MB)
Weitere Informationen unter www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html