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Ausstellung von Lebensbestätigungen und aktuelle Gebührenhinweise

Veröffentlichungsdatum23.09.2025Lesedauer1 MinuteKategorienA-Titelseite
Information

Hinweis Ausstellung von Lebensbestätigungen

Mit der Novelle des Personenstandsgesetzes (PStG) 2023 wurde der Begriff der Lebensbestätigung erstmals gesetzlich verankert.
In weiterer Folge wurde klargestellt, dass ausschließlich die zuständigen Standesbehörden zur Ausstellung von Lebensbestätigungen berechtigt sind.

Daher dürfen Gemeinden ohne Standesbehörde keine Lebensbestätigungen mehr ausstellen.

Die Gemeinde Matzendorf-Hölles ist im Standesamtsverband Felixdorf und hat keine eigene Standesbehörde.

 Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer Lebensbestätigung durch die Standesbehörde mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

 

Gebührenhinweis – Ausländische Reisepässe

Aufgrund einer Gebührenvalorisierung im Gebührengesetz 1957 (GebG) wird seit dem 
1. Juli 2025 für die erstmalige Eintragung ausländischer Reisepässe in das Zentrale Melderegister gemäß § 11 GebG eine erhöhte Bundesgebühr eingehoben.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Text: Michaela N.